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17.12.2002; 16:55 Uhr
Gericht weist Klage auf Miturheberschaft an Lied der "Scorpions" ab
Schöpferischer Beitrag eines Arrangeurs zu "Moment of Glory" nicht nachweisbar

Der Streit zwischen einem Kölner Musiker und einem Sänger der Rockgruppe "Scorpions" um die Urheberschaft an der offiziellen Hymne der Weltausstellung "Expo" ist vorerst beendet. Das Landgericht Hannover (LG) wies am 17.12.2002 eine Klage des Kölners auf Anerkennung einer Miturheberschaft an dem Lied "Moment of Glory" ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dem Musiker sei es nicht gelungen, Beweis darüber zu führen, dass er einen schöpferischen Anteil an der Entstehung des Liedes habe. Insbesondere die Aussagen der gehörten Zeugen seien "uneinheitlich bis widersprüchlich" gewesen, meinten die Richter. Da der Kläger soweit die Beweislast trage, müsse die Klage trotz bleibender Zweifel an der Alleinurheberschaft des Beklagten abgewiesen werden. Der Sänger der "Scorpions", der selbst keine Noten lesen kann, hatte dem Musiker im Jahr 1998 eine Melodie vorgesummt und ihn mit einem Arrangement des Liedes beauftragt. Nachdem der Musiker das Arrangement besorgt und dafür auch ein - nach Auffassung des Gerichts angemessenes - Honorar erhalten hatte, hatte das Lied auf dem Markt unerwartet großen Erfolg. Der Musiker behauptete daraufhin, er habe von dem Sänger nur ein "Melodiefragment" erhalten, dass erst er zu einem Lied vervollständigt habe. Der Sänger hatte diese Darstellung bestritten.

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