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19.12.2002; 18:55 Uhr
eBay lässt Vertrieb eines weiteren "Bietagenten" untersagen
Durch einstweilige Verfügung des LG Hamburg - Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

Das deutsche Internetauktionshaus eBay hat einem Softwarehersteller durch einstweilige Verfügung den weiteren Vertrieb eines sogenannten "Bietagenten" verbieten lassen. Das Landgericht Hamburg (LG) untersagte es am 17.12.2002 dem nordrhein-westfälischen Unternehmen bhv vorläufig, den Auktionsmanager "Zuschlag" weiter anzubieten. Das Programm ermöglicht es dem Benutzer, laufende Auktionen selbsttätig überwachen und kurz vor Auktionsende Höchstgebote abgeben zu lassen, ohne die Gefahr eines nochmaligen Überbotenwerdens eingehen zu müssen. eBay hatte bhv wegen dem Verkauf der Software einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgeworfen. Die Benutzung von "Bietagenten" bei der Teilnahme an Auktionen sei allen Kunden nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay untersagt. Die Hersteller entsprechender Programme nutzten bewusst den Vertragsbruch von eBay-Kunden gegenüber dem Auktionshaus zu eigenen Zwecken aus. Vor dem Vorgehen gegen bhv hatte eBay mit der gleichen Begründung bereits erfolgreich gegen den Hersteller des "Bietagenten" "Biet-O-Matic" eine einstweilige Begründung beantragt. bhv bezeichnete das Vorgehen von eBay als "scheinheilig". Dem Auktionshaus gehe es nur darum, durch ein Hochschaukeln von Geboten mehr Verkaufsgebühren einzunehmen.

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