Auch Branchenfremder darf Gattungsbezeichnung als Domain benutzen
Auch ein branchenfremdes Unternehmen darf eine Gattungsbezeichnung als Internetadresse benutzen. Dieser Auffassung ist jedenfalls das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG), das eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (LG) aufhob (Az. 6 U 128/01). Im Fall hatte der Verband Deutscher Drogisten (VDD) gegen den Betreiber eines Internetangebots geklagt, der unter der Adresse "drogerie.de" Verbraucherinformationen zu Parfums, Kosmetika und Haushaltsprodukten und ein Drogerieverzeichnis anbietet. Der Verband warf dem Unternehmen vor, die Verwendung der Domain, ohne eine Drogerie zu sein, sei wettbewerbs- und sittenwidrig. Sie mache es dem VDD unmöglich, im Internet Informationen zu Drogerien an der Stelle anzubieten, wo der Verkehr es erwarte. Außerdem unterstellte der Verband dem Unternehmen, das auch andere Internetadressen besaß, die Domain nur registriert zu haben, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Während das LG diese Sicht der Dinge teilte, schloss sich das OLG ihr nicht an. Die Richter meinten, die Verwendung der Domain "drogerie.de" verstoße weder gegen das Wettbewerbsrecht noch sei sie sittenwidrig. Im Gegensatz zum Begriff des "Drogisten" sei der Begriff der "Drogerie" nicht gesetzlich geschützt und seine Verwendung deshalb nicht irreführend. Auch fehle es im Fall an einer Verdrängungsabsicht des beklagten Unternehmens gegenüber Mitbewerbern. Verbandspolitische Interessen allein könnten einen Unterlassungsanspruch nicht begründen. Dem Verband bleibe die Möglichkeit, seine Arbeit im Internet wie bereits bisher unter der Adresse "drogistenverband.de" darzustellen. Abgesehen davon bleibe es ihm auch unbenommen, gegen das beklagte Unternehmen gerichtlich vorzugehen, falls in dessen Internetangebot falsche, irreführende, verbraucherschädigende oder ehrabschneidende Angaben gemacht würden.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1027:
https://www.urheberrecht.org/news/1027/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.