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11.12.2002; 17:05 Uhr
"Steuersong" wird vorerst nicht wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung verboten
LG Köln weist Antrag auf einstweilige Verfügung ab

Der sogenannte "Steuersong" des Berliner Stimmennachahmers Elmar Brandt wird vorerst nicht wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verboten. Einen entsprechenden Antrag des Regionalsenders Radio NRW auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wies das Landgericht Köln (LG) am 11.12.2002 zurück. Das Oberhausener Unternehmen hatte behauptet, große Teile des Textes des Liedes stammten nicht von Brandt, sondern von einem Autor des Senders, der ihn bereits am 30.9.2002 geschaffen habe. Brandt hatte dagegen behauptet, der Liedtext sei bereits früher entstanden und schon am 27.9.2002 ins Internet eingestellt worden, und hatte eine entsprechende eidesstattliche Versicherung vorgelegt. Die Richter sahen die Darstellung des Senders dadurch hinreichend erschüttert. Außerdem meinten sie, in der Kürze der Zeit sei nicht klar geworden, ob es sich bei dem Text des "Steuersongs" tatsächlich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handele.

Brandt ist Erfinder der "Gerd-Show", mit über neun Millionen Radiohörern täglich zur Zeit eines der erfolgreichsten deutschen Hörfunkformate überhaupt. Sein "Steuersong", eine deutschsprachige Fassung des "Ketchup-Songs" der spanischen Musikgruppe "Las Ketchup" mit heftiger Steuerschelte (Auszug: "Ich erhöh' Euch die Steuern, gewählt is' gewählt, ihr könnt mich jetzt nich' mehr feuern"), hat sich inzwischen mehr als 500.000 mal verkauft. Das Lied hatte bereits einmal für Urheberrechtsstreit gesorgt, nachdem die CDU in ihrem Onlineangebot vorübergehend auf eine Raubkopie des "Steuersongs" im Internet hingewiesen hatte. Sony Music hatte deswegen eine einstweilige Verfügung gegen die Partei erwirkt.

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[IUM/jz]

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