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12.12.2002; 19:38 Uhr
Bundeskartellamt untersagt Einstieg von Holtzbrinck bei Berliner Verlag
"Wettbewerbsrechtliche Probleme nicht gelöst" - Holtzbrinck behält sich Rechtsmittel vor

Das Bundeskartellamt hat dem Stuttgarter Holtzbrinck-Verlag endgültig den Einstieg beim Berliner Verlag untersagt. Die Bonner Behörde teilt am 12.12.2002 mit, bei einer Übernahme unter anderem der "Berliner Zeitung" und des "Berliner Kuriers" durch Holtzbrinck sei eine beherrschende Stellung des Verlages auf dem Markt für regionale Abonnement-Tageszeitungen zu befürchten gewesen. Dem Verlag sei es auch nicht gelungen, diese Bedenken nach der Abmahnung des Bundeskartellamts vom Oktober 2002 auszuräumen. Angeboten habe Holtzbrinck lediglich, auf seine Tätigkeit auf dem Berliner Markt für Stadtillustrierte zu verzichten, wo der Verlag mit der "Tip" und der "Zitty" ebenfalls eine beherrschende Stellung erlangt hätte. "Das wettbewerbsrechtliche Problem auf dem Lesermarkt für regionale Abonnement-Tageszeitungen in Berlin wäre damit jedoch nicht gelöst worden", meinte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Holtzbrinck kündigte an, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter zu prüfen. Man behalte sich "alle zur Verfügung stehenden Mittel" vor, meinte Verlagssprecher Rolf Aschermann. Das Unternehmen könnte gegen die Entscheidung des Bundeskartellamt Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) einlegen. Denkbar wäre aber auch ein Antrag auf eine so genannte "Ministererlaubnis", mit der Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) das Verbot der Behörde aufheben könnte.

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