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06.12.2002; 19:02 Uhr
Journalisten begrüßen neues Berliner Pressegesetz als "Signal"
Beteiligungsverhältnisse müssen regelmäßig offengelegt werden

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat das neue Berliner Pressegesetz begrüßt, nach dem Zeitungen und Zeitschriften die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse ihrer Verlage und deren Rechtsbeziehungen zu anderen Presse- und Rundfunkunternehmen regelmäßig offenlegen müssen. Die Regelungen seien "ein deutliches Signal an die deutschen Ministerpräsidenten", meinte der DJV-Vorsitzende Rolf Lautenbach am 6.12.2002. "Jetzt sind die anderen Länder am Zug, die neue Berliner Regelung zu übernehmen", meinte Lautenbach. Im Namen seines Verbandes erneuerte er außerdem die Forderung nach einem Presserechtsrahmengesetzes des Bundes. Nach dem Willen des DJV sollen durch das Gesetz weitere Medienkonzentrationen und Monopolbildungen beschränkt und durch einen jährlichen Medienbericht die Beteiligungen an den Medienhäusern offen gelegt werden. Gleichzeitig werden Mitbestimmungsrechte der Journalisten in Personal- und Sachfragen eingefordert. Dazu gehört nach den Vorstellungen des DJV eine Mitentscheidung über die Berufung oder Abberufung von Chefredakteuren, bei der Änderung der Grundsatzhaltung einer Zeitung, Zeitschrift, eines Online-Mediums oder Rundfunkprogramms sowie beim Redaktionsetat.

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