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09.12.2002; 21:43 Uhr
Urheberschaft des Filmregisseurs in der gesamten EU anerkannt
Bericht der Europäischen Kommission

Die Urheberschaft des Regisseurs an Filmen und anderen audiovisuellen Werken ist mittlerweile in der gesamten Europäischen Union (EU) anerkannt. Das ist das Ergebnis eines Berichts, den die Europäische Kommission (Kommission) am 9.12.2002 in Brüssel vorstellte. Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Frits Bolkestein teilte mit, dass die Vermiet- und Verleihrechtsrichtlinie, die Satellitenrundfunkrichtlinie und die Schutzdauerrichtlinie soweit inzwischen in allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt sei. "Ich bin sehr froh, dass wir dieses Ziel erreicht haben. Die Anerkennung des Hauptregisseurs als Urheber eines Films ist logisch, gerecht und fördert die Kreativität. Europa kann eine ganze Reihe bekannter und international erfolgreicher Regisseure aufweisen, die diese Anerkennung verdient haben", meinte der Kommissar anlässlich der Vorstellung des Berichts. Befürchtungen, die Anerkennung des Regisseurs als Urheber könnten zu Schwierigkeiten bei der Werkverwertung führen, hätten sich nicht bestätigt. Bolkestein kündigte allerdings an, die Kommission werde den Filmbereich weiter im Auge behalten. Das Vertragsrecht der einzelnen Mitgliedsstaaten sei nach wie vor sehr unterschiedlich. Das gelte beispielsweise für den Schutz schwächerer Vertragspartner. Die Vertragsfreiheit dürfe nicht allein bestimmend für Vertrieb und Vermarktung von Filmen sein.

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