BR hält freie Mitarbeit bei Rundfunkanstalt und Landtagsmandat für unvereinbar
Nach Auffassung des Bayerischen Rundfunks (BR) ist die freie Mitarbeit bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt unvereinbar mit der Ausübung eines Abgeordnetenmandats im bayerischen Landtag. BR-Intendant Thomas Gruber teilte am 5.12.2002 mit, diese Auffassung zeichne sich immer stärker bei den bisherigen Beratungen der zuständigen Gremien im Sender ab. Falls der bisher als freier Mitarbeiter für den BR tätige Sportreporter Günther Koch bei den bayerischen Landtagswahlen im Herbst 2003 tatsächlich für die SPD ein Mandat erringen solle, werde der Sender die Zusammenarbeit mit ihm deshalb voraussichtlich beenden. Unabhängig von diesem Einzelfall wolle der BR aber grundsätzlich und allgemeinverbindlich klären lassen, ob eine Tätigkeit im Sender mit der Wahrnehmung eines Mandats vereinbar sei oder ob sie gegen das Gebot der Staats- und Parteienferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstoße. Koch kündigte unterdessen an, an dem geplante Einstieg in die Landespolitik festzuhalten. Dafür gehe er auch die Gefahr ein, seine Stelle beim BR zu verlieren, meinte der Journalist gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Mit Blick auf die Äußerungen Grubers sprach Koch von "massivem politischem Gegenwind" und "Einschüchterungsversuchen" der CSU. Die bayerische SPD drohte, den Streit notfalls auf dem Rechtsweg klären zu lassen.
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