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03.12.2002; 15:02 Uhr
"PC-Welt" darf "Volks-PC" weiter Überschreitung von Strahlungswerten vorwerfen
Gericht hebt einstweilige Verfügung wegen Testbericht auf - "Spielräume" in Richtlinie?

Die "PC-Welt" darf weiter behaupten, der im Oktober 2002 von der Lebensmittelkette Plus in Zusammenarbeit mit dem Internetangebot T-Online vertriebene "Volks-PC" überschreite die gesetzlich zugelassenen Strahlungswerte. Die Computerzeitschrift teilte am 29.11.2002 mit, das Landgericht Hamburg (LG) habe eine einstweilige Verfügung gegen die "PC-Welt" am gleichen Tag nach mündlicher Verhandlung aufgehoben. Erwirkt hatte die einstweilige Verfügung Ende Oktober 2002 der Hersteller des "Volks-PCs", das Unternehmen 4MBO. Die "PC-Welt" begrüßte die Entscheidung und wies darauf hin, dass mittlerweile vier Prüflabors die Überschreitung der Strahlungswerte bestätigt hätten. Die im Oktober 2002 verkauften Geräte hätten deshalb das sogenannte "CE-Zeichen" zu Unrecht getragen und hätten nicht verkauft werden dürfen. Der Gerätehersteller 4MBO wies die Darstellung der "PC-Welt" dagegen erneut als "reißerisch" zurück. Das LG habe nicht bestätigt, dass der Volks-PC die gesetzlichen Grenzwerte "grundsätzlich überschreite". Es habe lediglich festgestellt, dass die Richtlinie EN 55022, deren Einhaltung das CE-Zeichen bestätigt, "weite Interpretationsspielräume" aufweise und die "PC-Welt" deshalb ihre Aussagen aufrecht erhalten dürfe. Ein überarbeitetes Modell des "Volks-PCs", das seit dem 2.12.2002 im Handel ist, hält die gesetzlichen Grenzwerte nach Darstellung der "PC-Welt" ein.

Die "PC-Welt" hatte in ihrer bereits Ende Oktober 2002 ausgelieferten Dezemberausgabe einen zweiseitigen Testbericht über den ersten "Volks-PC" veröffentlicht. Darin wurden dem Gerät eine "massive Überschreitung" der gesetzlichen Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung vorgeworfen. Grundlage des Berichts waren Untersuchungen in zwei vom Deutschen Akkreditierungsrat (DAR) anerkannten Testlabors für elektromagnetische Strahlung, darunter den Labors von Fujitsu Siemens. Nach Darstellung der Zeitschrift warf der Hersteller 4MBO der "PC-Welt" unmittelbar nach Erscheinen des Berichts vor, die Geräte "falsch getestet" zu haben. Das Unternehmen berief sich auf eine Untersuchung der bayerischen Landesgewerbeanstalt (LGA), die dem "Volks-PC" Einhaltung der Grenzwerte bescheinigt hatte. Nachdem 4MBO eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen den Verlag erwirkt hatte, gab die "PC-Welt" beim Verband der Elektrotechnik (VDE) und dem TÜV Rheinland zwei weitere Gutachten zur sogenannten "elektromagnetischen Verträglichkeit" (EMV) des umstrittenen Rechners in Auftrag. Diese bestätigten die Messungen der ersten Prüfinstitute. Grund für die Überschreitung der Grenzwerte war nach Darstellung der "PC-Welt" die fehlende Erdung einer Abschirmfolie, die nicht mit der Gerätemasse verbunden war.

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