"Bild" muss doch Gegendarstellung Thierses zu Frankreich-Reise drucken
Die "Bild-Zeitung" muss nun doch eine Gegendarstellung von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) zu der umstrittenen geplanten Reise des Bundestages nach Frankreich abdrucken. Nach einer Pressemitteilung der Bundestagsverwaltung bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) am 3.12.2002 eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hamburg (LG). Die Zeitung muss nach Darstellung des Bundestages nun nicht nur richtigstellen, dass nicht Thierse, sondern die französische Nationalversammlung die deutschen Abgeordneten zu der Feier anlässlich des 40jährigen Jahrestages der sogenannten "Élysée-Verträge" eingeladen hatte. Berichtigen muss die Zeitung außerdem, dass der Ältestenrat des Bundestages die Reise nicht abgelehnt, sondern Thierse beauftragt habe, "die Erwägung eines solchen Treffens in Paris zu vermitteln". Der Bundestagspräsident teilte außerdem mit, eine andere Entscheidung des LG "ohne Rechtsmittel hinnehmen" zu wollen, die ihm untersagt hatte, die Schätzung der Reisekosten durch die "Bild-Zeitung" als "in der Höhe frei erfunden" zu bezeichnen. Es habe keinen Zweck, über eine solche Formulierungsfrage juristisch zu streiten, meinte Thierse. Er wies aber darauf hin, die tatsächlichen Kosten der Reise würden mit etwa 90.000 Euro erheblich niedriger ausfallen als von der "Bild-Zeitung" angegeben.
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