Holtzbrinck wegen Einstiegs bei Berliner Verlag zuversichtlich
Der Holtzbrinck-Verlag zeigt sich nach wie vor zuversichtlich, dass das Bundeskartellamt den geplanten Einstieg beim Berliner Verlag genehmigt. "Wir sind guter Dinge, das Kartellamt mit unseren Argumenten überzeugen zu können", meinte Unternehmenssprecher Rolf Aschermann am 2.12.2002 gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Gleichzeitig wies er Spekulationen zurück, die Wettbewerbshüter könnten eine Zustimmung zu der Beteiligung davon abhängig machen, dass Holtzbrinck Anteile am Berliner "Tagesspiegel" abgebe oder sich auf die Errichtung einer Holding-Gesellschaft zusammen mit einem anderen Verlag einlasse. Es gebe "nichts in dieser Richtung", erklärte Aschermann. Klar ist, dass Holtzbrinck den Einstieg beim Berliner Verlag notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen will. Falls das Bundeskartellamt das Engagement endgültig ablehnt, könnte der Stuttgarter Verlag Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) einlegen. Denkbar wäre aber auch ein Antrag auf eine so genannte "Ministererlaubnis", mit der Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) das Verbot des Bundeskartellamts aufheben könnte.
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg des Holtzbrinck-Verlages beim Berliner Verlag Mitte Oktober 2002 vorläufig untersagt. Die Behörde teilt mit, bei einer Übernahme unter anderem der "Berliner Zeitung", des "Berliner Kuriers" und der Stadtillustrierten "Tip" durch Holtzbrinck sei eine beherrschende Stellung des Verlages auf dem Markt für regionale Abonnement-Tageszeitungen und dem Markt für Stadtillustrierte zu befürchten. Zusammen mit dem "Tagesspiegel" und der Stadtillustrierten "Zitty" hätte der Stuttgarter Verlag in Berlin in diesen beiden Bereichen einen Anteil von über 60 Prozent erlangt. Das wäre fast doppelt so hoch gelegen wie der Anteil des Axel-Springer-Verlags als nachfolgendem Wettbewerber. Die beiden betroffenen Unternehmen, neben Holtzbrinck der Hamburger Gruner+Jahr Verlag als bisheriger Eigentümer des Berliner Verlags, haben noch bis zum 4.12.2002 Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Entscheidung des Bundeskartellamts wird noch dieses Jahr erwartet.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1007:
https://www.urheberrecht.org/news/1007/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.