mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
04.12.2002; 15:27 Uhr
Computerzeitschrift warnt vor digitalen Wasserzeichen bei popfile.de
Verletzung von Urheberrechten "sicher nachzuweisen"

Vor digitalen Wasserzeichen in den Musikdateien der Internetmusikbörse popfile.de warnt die Computerbild. Eine Verletzung von Urheberrechten beispielsweise durch die Weiterverbreitung gekaufter Musikstücke über Musiktauschbörsen im Internet sei dadurch "sicher nachzuweisen", schreibt die auflagenstärkste deutsche Computerzeitschrift in ihrer neuesten Ausgabe. Die Wasserzeichen seien sogar dann noch zu entschlüsseln, wenn ein heruntergeladenes Musikstück auf eine Musikcassette überspielt und anschließend auf CD gebrannt worden sei. Die Zuordnung der Wasserzeichen zu einzelnen Kunden ist nach dem Bericht der Computerbild durch die Abrechnung der Musikdownloads gewährleistet. Bezahlt werden könnten die Musikstücke entweder durch Anruf bei einer kostenpflichtigen Telefonnummer und anschließende Verwendung per SMS zugeschickter Zugangsdaten, oder durch Abrechnung über die gewöhnliche Telefonrechnung. In beiden Fällen seien Rückschlüsse auf den Kunden möglich, warnt die Computerbild.

Universal Music Deutschland (Universal) hat sein Angebot popfile.de im Sommer 2002 in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom (Telekom) gestartet. Konnten Kunden zu Anfang nur aus rund 5000 Musikstücken auswählen, sollen bis Ende 2003 bereits 20.000 Titel zur Verfügung stehen. Spätestens im Sommer 2003 soll der gesamte Musikkatalog von Universal im Internet erhältlich sein. Die einzelnen Lieder können für 99 Cent auf den Rechner heruntergeladen und dort mit Microsofts "Windows Media Player" beliebig oft abgespielt werden. Möglich ist auch ein Brennen auf Musik-CD oder ein Umwandeln in das gesamte MP3-Format, in dem die Musikstücke auch auf mobilen Wiedergabegeräten verwendet werden können. Die Klangqualität der heruntergeladenen Dateien entspricht nicht ganz der von herkömmlichen Musik-CDs. Vertragspartner des Kunden wird nicht popfile.de, sondern die Telekom. Nach deren allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der Kunde "ein persönliches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht" an der heruntergeladenen Musik. Insbesondere eine Übertragung der gekauften Musikstücke soll nicht zulässig sein.

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