Bundeskanzleramt muss Auskunft zu Kommunikation in »Cum-Ex«-Affäre geben
Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten Auskunft zur Kommunikation des Amtes mit Pressevertretern in der sogenannten »Cum-Ex«-Affäre erteilen. Das hat das VG Berlin entschieden und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (VG 27 L 379/22).
Der Journalist begehrt vom Bundeskanzleramt Auskunft u.a. darüber, ob dessen Chef nach seiner Vernehmung als Zeuge im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im September 2022 Auskünfte zu dieser Thematik an andere Pressevertreter weitergegeben habe.
Laut Entscheidung des VG Berlin habe das Bundeskanzleramt die begehrten Auskünfte zu erteilen. Es könne sich nicht darauf berufen, dass die betroffenen Gespräche des Chefs mit Pressevertretern nicht zu dessen dienstlichen Aufgaben gehörten. Schutzwürdige öffentliche oder private Interessen stünden der Auskunft ebenfalls nicht entgegen.
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