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20.11.2002; 16:36 Uhr
Bundesrat fordert erneut Nachbesserungen beim Jugendmedienschutz
Für Verleihverbot bestimmter Bildträger, Verbot von "Killerspielen" und Abschaffung des Elternprivilegs

Der Bundesrat hat seine Forderungen nach Nachbesserungen beim Jugendmedienschutz erneuert. Die Länderkammer brachte nochmals einen Gesetzentwurf ein, der Kinder und Jugendliche besser vor jugendgefährdenden Videos, Videospielen und Kinofilmen schützen soll (BT-Drs. 15/88). Sogenannte "Killerspiele", bei denen die Tötung von Mitspielern durch Schusswaffen simuliert wird, sollen beispielsweise völlig verboten werden. Außerdem will eine Mehrheit der Bundesländer in Zukunft Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in "unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung" untersagen und die Bußgelder für einen Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen erhöhen. Die Bundesregierung wies die Vorschläge des Bundesrats in ihrer Gegenäußerung ausnahmslos als unverhältnismäßig zurück.

Ein Streitpunkt zwischen Bundesrat und Bundesregierung ist eine mögliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch den Filmverleih. Der Bundesrat will den Verleih von schwer jugendgefährdenden Bildträgern und das Aufstellen von Videoverleihautomaten völlig verbieten. Das Verleih- und Aufstellverbot soll auch gelten, wenn sichergestellt ist, dass jugendgefährdende Videos nur an Volljährige abgegeben werden. Die Länderkammer will dadurch verhindern, dass Erwachsene jugendgefährdende Videos oder DVDs an Minderjährige weitergeben. Folgerichtig soll auch das sogenannte "Elternprivileg" fallen, nachdem die Erziehungsberechtigten Minderjährigen in bestimmten Fällen jugendgefährdendes Material zugänglich machen dürfen.

Die Bundesregierung steht im Gegensatz dazu auf dem Standpunkt, der Jugendschutz müsse in jedem Fall gegen die Informations- und die Kunstfreiheit abgewogen werden. Der Gesetzgeber müsse die widerstreitenden Grundrechte aller Beteiligten zum Ausgleich bringen. Dem werde ein völliges Verleihverbot jugendgefährdender Bildträger auch an Erwachsene ebensowenig gerecht wie ein Verbot erotisch wirkenden Darstellungen von Kindern und Jugendlichen. Es sei ebenso unverhältnismäßig wie ein völliges Verbot von Videoverleihautomaten. Im Zusammenhang mit dem sogenannten "Elternprivileg" müsse berücksichtigt werden, dass die Erziehungsberechtigten regelmäßig am besten wüssten, was ihre Kinder emotional und intellektuell nicht überfordere.

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