Keine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Kunstgegenstände
Der Mehrwertsteuersatz für den Verkauf von Kunstgegenständen wird nun doch nicht erhöht. Die Kulturbeauftragte des Bundes, Christina Weiss (parteilos) teilte nach einer Sitzung des Bundeskabinetts am 20.11.2002 in Berlin mit, die Bundesregierung werde auf eine Anhebung des Steuersatzes verzichten. Damit bleibt es für Kunstgegenstände bei dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, auf dessen Beibehaltung sich SPD und Grüne bereits in ihrem Koalitionsvertrag im Oktober 2002 geeinigt hatten. Aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) waren in den letzten Wochen vorübergehend Pläne bekannt geworden, Kunstgüter in Zukunft mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent zu belegen. Vor allem die Gewerkschaften hatten diesen angeblichen Vorschlag von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) heftig kritisiert. Nicht durchsetzen konnte sich Kulturstaatsministerin Weiss allerdings anscheinend mit ihrer Forderung, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunstgegenstände auch auf Tonträger auszudehnen. Weiss hatte damit entsprechende Vorschläge der europäischen Musikindustrie aufgegriffen. Die Unternehmen setzen sich seit längerem dafür ein, den in vielen EU-Staaten geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunst auch auf Tonträger anzuwenden.
Dokumente:
- Koalitionsvertrag von SPD und Grünen v. 16.10.2002
- Umsatzsteuergesetz (UStG) v. 26.11.1979 i. d. F. v. 1.9.2002
Institutionen:
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