Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zur Urheberrechtsreform liegt vor
Wenige Tage nach dem Bekanntwerden erster Einzelheiten hat die Bundesregierung offiziell ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt. Das federführende Bundesjustizministerium (BMJ) veröffentlichte am 14.11.2002 in Berlin das entsprechende Papier, das in die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 6.11.2002 einfließen wird. Das Gesetzesvorhaben musste nach den Bundestagswahlen im September 2002 wegen des sogenannten Grundsatzes der "Diskontinuität" erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. In der Gegenäußerung erteilt die Bundesregierung allen wesentlichen Forderungen des Bundesrates eine klare Absage. Das sogenannte Recht zur Privatkopie soll danach nicht eingeschränkt, sondern ausgeweitet werden. Entgegen der Vorschläge der Länderkammer will die Bundesregierung auch im digitalen Bereich am System pauschaler Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte und Leermedien festhalten. Auf Granit biss der Bundesrat auch mit seiner Forderung, den sogenannten "Drei-Stufen-Test" in den Gesetzeswortlaut aufzunehmen. Auch bei der Förderung von Systemen zur individuellen Nutzungsabrechnung und den gesetzlichen Abwehransprüchen der Rechtsinhaber bei Urheberrechtsverletzungen sieht die Bundesregierung im Gegensatz zur Länderkammer keinen Handlungsbedarf. Auf Widerspruch stieß die Gegenäußerung der Bundesregierung umgehend bei der deutschen Informationswirtschaft. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisierte noch am gleichen Tag, die neuerlichen Ausführungen der Bundesregierung ließen sich "nicht nachvollziehen".
Dokumente:
- Pressemitteilung der BITKOM v. 14.11.2002
- Gegenäußerung der Bundesregierung v. 6.11.2002
- Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.11.2002 (BT-Drs. 15/38)
Institutionen:
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