Börsenverein warnt vor Umsatzsteuererhöhung bei Kombiprodukten
Vor einer möglicherweise bevorstehenden Umsatzsteuererhöhung auf sogenannte "Kombiprodukte" warnt der Börsenverein für den Deutschen Buchhandel (Börsenverein). Bücher oder Zeitschriften mit beigelegter CD-ROM beispielsweise könnten nach Plänen des Bundesfinanzministeriums (BMF) schon bald unter den vollen Umsatzsteuersatz von 16 Prozent fallen, schreibt der Verband am 13.11.2002 unter Berufung auf ein entsprechendes Papier. Bisher galt für entsprechende Erzeugnisse nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent, solange die beigelegte CD-ROM nicht "charakterprägend" war. Nach dem bekannt gewordenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz) solle diese Einschränkung entfallen und in jedem Fall der volle Umsatzsteuersatz gelten, warnt der Börsenverein. Begründet werde das in dem Entwurf mit der Behauptung, in der Praxis sei es "problematisch" festzustellen, welcher Bestandteil einer Produktkombination charakterbestimmend sei. Der Börsenverein trat diesem Vorschlag "entschieden" entgegen. Der Verband kritisierte, der Gesetzentwurf setze sich mit der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gar nicht erst auseinander.
Mit der Meldung des Börsenvereins ist endgültig unklar, wie die Bundesregierung zu Fragen des Umsatzsteuerrechts im Kulturbereich steht. Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Christina Weiss (parteilos), hat sich erst vor wenigen Tagen für eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Musik-CDs ausgesprochen. Ihrer Auffassung nach soll der für Kunstwerke geltende ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent in Zukunft auch auf Musik-CDs ausgeweitet werden. Einen entsprechenden Vorstoß ihres französischen Kollegen Jean-Jaques Aillagon bezeichnete die Staatsministerin als "sehr nützlich". Die Kulturpolitiker griff mit ihrem Vorschlag entsprechende Forderungen der europäischen Musikindustrie auf. Die Unternehmen setzen sich seit längerem dafür ein, den in vielen EU-Staaten geltenden ermäßigten Umsatzsteuersatz für Kunst auch auf Musik-CDs anzuwenden. Viel Aussicht auf Erfolg hat Weiss mit ihren Vorschlägen allerdings vermutlich nicht. SPD und Grüne haben sich zwar in ihren Koalitionsverhandlungen Ende September 2002 auf den Erhalt des ermäßigten Steuersatzes im Kulturbereich festgelegt. Die Gewerkschaften warnten allerdings bereits Anfang Oktober 2002, nach einer zwischenzeitlich aus dem BMF bekannt gewordenen "Streichliste" sei möglicherweise wegen neuer Steuerausfälle eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Kunstgegenstände geplant.
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