Auch Zeitschriftenverleger warnen vor höherer Umsatzsteuer auf Kombiprodukte
Nach dem Börsenverein für den Deutschen Buchhandel (Börsenverein) hat sich nun auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eindringlich gegen eine Umsatzsteuererhöhung auf sogenannte "Kombiprodukte" ausgesprochen. Falls beispielsweise Bücher oder Zeitschriften mit beigelegter CD-ROM in Zukunft unter den vollen Umsatzsteuersatz von 16 Prozent fielen, hätte das "fatale Folgen im Bildungsbereich", warnte der Verband am 15.11.2002. Die Steuererhöhungen würden vor allem Schulbücher, Kinder- und Jugendzeitschriften treffen, wo die finanziellen Spielräume besonders begrenzt sei. Die "bekannten Bildungsdefizite" bei jungen Menschen in Deutschland würden sich damit noch verschärfen. Der VDZ befürchtet bei einer Steuererhöhung auch "unzumutbare Schwierigkeiten" beim Vertrieb von Büchern und Zeitschriften über Groß- und Einzelhandel. Der kulturpolitisch gewollte reduzierte Umsatzsteuersatz für Zeitungen, Zeitschriften und Bücher dürfe nicht "ausgehöhlt" werden, appellierte der Verband an die Bundesregierung.
Bisher gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für Bücher und Zeitschriften, denen ein Fremderzeugnis beigelegt ist, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent, solange die Beilage nicht "charakterprägend" ist. Nach Informationen des Börsenvereins soll diese Einschränkung nach dem Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz) in Zukunft entfallen und in jedem Fall der volle Umsatzsteuersatz gelten. Begründet wird das in dem Entwurf nach Angaben des Börsenvereins mit der Behauptung, in der Praxis sei es "problematisch" festzustellen, welcher Bestandteil einer Produktkombination charakterbestimmend sei. Der Börsenverein trat diesem Vorschlag "entschieden" entgegen. Der Verband kritisierte, der Gesetzentwurf setze sich mit der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gar nicht erst auseinander.
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