Kulturbeauftragte für niedrigere Mehrwertsteuer auf Musik-CDs
Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Christina Weiss (parteilos), hat sich für eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Musik-CDs ausgesprochen. Ihrer Auffassung nach solle der für Kunstwerke geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent in Zukunft auch auf Musik-CDs ausgeweitet werden, meinte die Staatsministerin am Rande eines Treffens der EU-Kulturminister am 11.11.2002 in Brüssel. Einen entsprechenden Vorstoß ihres französischen Kollegen Jean-Jaques Aillagon, mit dem sich Weiss vor der Sitzung gesondert getroffen hatte, bezeichnete die Kulturbeauftragte als "sehr nützlich". Die Kulturpolitiker greifen mit ihrem Vorschlag entsprechende Forderungen der europäischen Musikindustrie auf. Die Unternehmen setzen sich seit längerem dafür ein, den in vielen EU-Staaten geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunst auch auf Musik-CDs anzuwenden. Viel Aussicht auf Erfolg hat Weiss mit ihren Vorschlägen allerdings vermutlich nicht. SPD und Grüne haben sich zwar in ihren Koalitionsverhandlungen Ende September 2002 auf den Erhalt des ermäßigten Steuersatzes im Kulturbereich festgelegt. Die Gewerkschaften warnten allerdings bereits Anfang Oktober 2002, nach einer zwischenzeitlich aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) bekannt gewordenen "Streichliste" sei möglicherweise wegen neuer Steuerausfälle eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Kunstgegenstände geplant.
Dokumente:
- Koalitionsvertrag von SPD und Grünen v. 16.10.2002
- Umsatzsteuergesetz (UStG) v. 26.11.1979 i. d. F. v. 1.9.2002
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 962:
https://www.urheberrecht.org/news/962/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.