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13.11.2002; 17:30 Uhr
Teilerfolg für NRW-Provider im Streit um Sperrungsverfügungen
Verwaltungsgericht setzt Sofortvollzug aus - "Erhebliche Zweifel an Rechtmäßigkeit"

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Streit mit nordrhein-westfälischen Zugangsanbietern über das Zugänglichmachen rechtsextremistischer Internetseiten aus den USA in Deutschland eine Niederlage einstecken müssen. Das Electronic Commerce Forum (eco), ein Verband der deutschen Internetwirtschaft, teilte am 13.11.2002 mit, das Verwaltungsgericht Minden (VG) habe den Sofortvollzug bei einer der umstrittenen Sperrungsverfügungen am 31.10.2002 vorläufig ausgesetzt (Az. 11 L 1110/02). Grund seien "erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit" der Maßnahme gewesen. Der Verband begrüßte die Entscheidung als "sachgerecht" und äußerte die Hoffnung, dass von dem Beschluss "Signalwirkung" für die übrigen 17 anhängigen Gerichtsverfahren ausgehen könne. Ein Verbandssprecher wies nochmals darauf hin, dass die von der Bezirksregierung geforderten Maßnahmen leicht umgangen werden könnten. Das müsse bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Anordnung und der Anwendbarkeit der vermeintlichen Rechtsgrundlagen eine "erhebliche Rolle" spielen. Der Verband geht davon aus, dass nun auch die anderen befassten Verwaltungsgerichte in Eilverfahren zu Gunsten der Provider entscheiden werden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im Februar 2002 knapp 80 Zugangsanbieter aus Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, den Zugang zu zwei US-amerikanischen Internetangeboten mit rechtsextremistischem Inhalt zu sperren. Umgesetzt werden sollte die Blockade durch Änderungen an den Domain Name Servern (DNS) der Provider, die die Zuweisung von Domainnamen an die dazugehörigen IP-Adressen bewerkstelligen. Etwa die Hälfte der betroffenen Unternehmen legte gegen diese Anordnung Widerspruch ein. Sie beriefen sich darauf, die Bezirksregierung sei für die Sperrungsverfügungen gar nicht zuständig gewesen. Die von der Behörde geforderten Maßnahmen ermöglichten abgesehen davon nur die Sperrung einiger weniger Seiten und könnten außerdem leicht umgangen werden. Der Aufwand, den die betroffenen Unternehmen mit Einrichtung und Aufrechterhaltung der Sperren hätten, sei deshalb überflüssig. Die Zugangsanbieter beklagten außerdem, durch das Vorgehen würden nordrhein-westfälische Unternehmen gegenüber Anbietern in anderen Bundesländern benachteiligt. Die Bezirksregierung begann im Juli 2002 trotzdem damit, die Widersprüche zurückzuweisen. Daraufhin erhoben 17 Provider Klage zu den Verwaltungsgerichten. Um die aufschiebende Wirkung der Klagen zu beseitigen, erklärte die Bezirksregierung die Sperrungsverfügungen im September 2002 für sofort vollziehbar.

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