Journalisten bekräftigen Forderung nach Presserechtsrahmengesetz
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat seine Forderung nach einem Presserechtsrahmengesetz bekräftigt. Einen entsprechenden Beschluss verabschiedete eine Delegiertenversammlung des Verbands am 13.11.2002 in Chemnitz. Nach dem Willen des DJV sollen durch das Gesetz weitere Medienkonzentrationen und Monopolbildungen beschränkt und durch einen jährlichen Medienbericht die Beteiligungen an den Medienhäusern offen gelegt werden. Gleichzeitig werden Mitbestimmungsrechte der Journalisten in Personal- und Sachfragen eingefordert. Dazu gehört nach den Vorstellungen des DJV eine Mitentscheidung über die Berufung oder Abberufung von Chefredakteuren, bei der Änderung der Grundsatzhaltung einer Zeitung, Zeitschrift, eines Online-Mediums oder Rundfunkprogramms sowie beim Redaktionsetat. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, bestehende Lücken in den Telekommunikationsgesetzen zu schließen, um das Redaktionsgeheimnis vor Lauschangriffen der Behörden zu schützen. Zusätzlich kündigte der Verband in Chemnitz eine bundesweite Kampagne zur Stärkung der "inneren Pressefreiheit" an. Um die Urheberrechte der Journalistinnen und Journalisten auch im Internet zu gewährleisten, verabschiedeten die Delegierten einen Antrag an die Bundesregierung, bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie klarzustellen, dass es künftig auch für elektronische Pressespiegel eine angemessene Vergütung für die Autoren gibt.
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