mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.11.2002; 18:21 Uhr
Spiegel-TV unterliegt im Rechtsstreit um Ausstrahlung von SWR-Interview
Urteil des Landgericht Stuttgart nach Berufungsrücknahme rechtskräftig

Spiegel-TV ist im Rechtsstreit mit dem Südwestrundfunk (SWR) um die ungenehmigte Ausstrahlung eines Interviews in der Sendung "Report" endgültig unterlegen. Eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (LG) vom 13.6.2002 (Az. 17 O 114/02) sei vor wenigen Tagen rechtskräftig geworden, teilte der SWR am 11.5.2002 mit. Spiegel-TV habe seine Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vor kurzem zurückgenommen. Der SWR begrüßte die Entwicklung. "Das Urteil folgt der Argumentation des Südwestrundfunks in vollem Umfang und stärkt in erfreulicher Deutlichkeit die Position der Inhaber exklusiver Rechte", erklärte der Prozessbevollmächtigte des Senders, der Rechtsanwalt Uwe Hochrathner.

Der "Report" hatte ein Interview mit dem NPD-Mitbegründer Wolfgang Frenz gedreht, in dem der dieser erstmals über seine jahrzehntelangen Kontakte zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz berichtet hatte. Einen etwa 20 Sekunden langen Ausschnitt des Interviews hatte der SWR der ARD für die "Tagesschau" zur Verfügung gestellt, die über die sogenannte "V-Mann-Affäre" berichten wollte. Den Ausschnitt übernahm Spiegel-TV in seiner Sendung vom 24.1.2002, ohne vorher entsprechende Rechte zu erwerben. Die Produktionsfirma berief sich gegenüber dem SWR darauf, die Verwendung des Interviews sei durch das Zitatrecht gedeckt.

Der SWR und ihm folgend das LG Stuttgart ließen sich auf diese Argumentation aber nicht ein. Die Richter entschieden, trotz eines Hinweises auf die Tagesschau habe der Interviewausschnitt in keiner "inneren Verbindung" zur Sendung gestanden und somit nicht als Beleg für die eigene Berichterstattung gedient. Die Wiedergabe sei lediglich "zur Ausschmückung" der eigenen Sendung benutzt worden. Es wäre Spiegel-TV ohne Weiteres möglich gewesen, über die "V-Mann-Affäre" zu berichten, ohne den Interviewausschnitt zu verwenden, meinte das LG.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 949:

https://www.urheberrecht.org/news/949/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.