Bundesregierung hält offenbar an pauschalen Urheberrechtsabgaben fest
Die Bundesregierung hält offenbar weiter an pauschalen Urheberrechtsabgaben fest. Das Bundeskabinett habe anderweitige Forderungen des Bundesrates in seiner Sitzung am 6.11.2002 zurückgewiesen, meldet heise online am 7.11.2002. "Nach Auffassung der Bundesregierung kann allein das bewährte Pauschalvergütungssystem gegenwärtig flächendeckend eine angemessene Kompensation für digitale Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch gewährleisten", zitiert heise online aus der Stellungnahme des federführenden Bundesjustizministeriums (BMJ). Ausschlaggebend für die Haltung der Bundesregierung sei die Feststellung gewesen, dass die bisher entwickelten technischen Kopierschutzverfahren bislang noch nicht ausgereift seien. Für die nötige Abrechnung gebe es nach wie vor "kein einsatzfähiges, allseits akzeptiertes Gesamtsystem, das den nach Auffassung aller Beteiligten geforderten Sicherheitsstandards entspricht und auf der nötigen organisatorischen Infrastruktur aufbauen kann", zitiert das Internetangebot weiter. Auf Widerstand stößt der Bundesrat bei der Bundesregierung offenbar auch mit seiner Forderung, Vervielfältigungen zu eigenen Zwecken in Zukunft nur noch aus "legalen Quellen" zu erlauben und eine Vervielfältigung durch Dritte zu untersagen. Entsprechende Regelungen wären nach Auffassung des Bundeskabinetts jedenfalls nicht durchsetzbar und würden nur die Autorität der Rechtsordnung untergraben, berichtet heise online.
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