Recht der öffentlichen Zugänglichmachung soll "uneingeschränkt" Urhebern zustehen
Das neu zu schaffende Recht auf öffentliche Zugänglichmachung ihrer Werke soll den Urhebern nach dem Willen der Informationswirtschaft "uneingeschränkt" zustehen. Außerdem müsse es den Rechteinhabern vor allem im digitalen Bereich möglich sein, wirksame technische Schutzmaßnahmen einzusetzen und die Vergütung für die Nutzung ihrer Werke individuell abzurechnen, forderte der Bundesverband Informationstechnik, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) am 31.10.2002. "Erhaltung des freien Zugangs zum Internet" dürfe in diesem Zusammenhang nur ungehinderter Zugang zum Netz, nicht aber auch kostenloser Zugang zu Inhalten bedeuten, meinte der Verband mit Blick auf die entsprechenden Äußerungen in der jüngsten Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Wenn im Internet qualitativ hochwertige Inhalte bereitstehen sollten, müsse den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten auch ermöglicht werden, diese durch entgeltliche individuelle Lizenzierung zu finanzieren. In die selbe Kerbe schlagen auch die Forderungen der BITKOM zum Aufbau von Angeboten für den neuen Handy-Standard UMTS. Weitere Belastungen für die Anbieter durch Ausdehnung der Rundfunkgebührenpflicht oder Erhebung von Urheberrechtsabgaben auf multimediale Endgeräte wie UMTS-Telefone müssten verhindert werden, meinte der Verband. Ihrem Ziel, Verbrauchern und Wirtschaft die Nutzung moderner Telekommunikationsdienste zu attraktiven Preisen zu ermöglichen, habe die Bundesregierung bereits mit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen einen "Bärendienst erwiesen", kritisierte die BITKOM.
Die Einführung eines neuen Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung, die Harmonisierung der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts in den EU-Mitgliedsstaaten und die Schaffung eines umfassenden Rechtsschutzes von technischen Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte sind die Kernbestandteile der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die bis Ende 2002 in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Ziel der Richtlinie ist es, die EU-Urheberrechtsgesetzgebung an neue technische Entwicklungen anzupassen und internationale Verpflichtungen zu erfüllen, die die Europäische Union (EU) 1996 mit Annahme des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger eingegangen ist. Einen ersten Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie hat die Bundesregierung bereits im März 2002 vorgelegt. Er wurde Ende Juli 2002 nach geringfügigen Änderungen als Regierungsentwurf über den Bundesrat ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Länderkammer hat Ende September 2002 allerdings erhebliche Vorbehalte gegen die Vorschläge der Bundesregierung vorgebracht und ein gründliche Überarbeitung gefordert. Die neue Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat vor kurzem bekräftigt, die Anpassung des Urheberrechts an die Anforderungen der Informationsgesellschaft stehe für die rot-grüne Koalition auch nach den Bundestagswahlen ganz oben auf der politischen Tagesordnung.
Dokumente:
- Stellungnahme der BITKOM v. 31.10.2002
- Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie v. 31.7.2002, BR-Drs. 684/02
- EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrechtsrichtlinie) v. 22.5.2001, 2001/29/EG, konsolidierte Fassung
Institutionen:
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