mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.11.2002; 17:46 Uhr
Schauspieler muss Schmerzensgeld an Sabrina Setlur zahlen
Weil er im Fernsehen behauptet hatte, die Sängerin hätte ihn "zwei Jahre verfolgt"

Der Schauspieler Rainer Meifert muss an die Sängerin Sabrina Setlur ("Schwester S") 20.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das entschied nach einem Bericht der Bild-Zeitung vom 5.11.2002 das Landgericht Frankfurt am Main (LG). Grund seien Äußerungen Meiferts im Fernsehen gewesen, Setlur habe ihn zwei Jahre lang verfolgt, bis er mit ihr ins Bett gegangen sei. Vorher habe die Sängerin ihm in Diskotheken aufgelauert, ihn ständig angerufen und überallhin verfolgt. Setlur bestritt die Darstellung des ehemaligen Stars aus der RTL-Sendung "Gute Zeiten, Schlechte Zeiten" (GZSZ) und verklagte ihn schließlich. Meifert scheint das Urteil nicht besonders zu beeindrucken. "Ich habe die Wahrheit gesagt und stehe dazu", zitiert die Bild-Zeitung den Schauspieler. Dass Setlur nun auch noch Geld von ihm wolle, verstehe er nicht. Schließlich sei sie in der umstrittenen Nacht "voll auf ihre Kosten gekommen".

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 948:

https://www.urheberrecht.org/news/948/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.