Urheberrechtsreform für Bundesregierung nach wie vor "ganz wichtig"
Die Anpassung des Urheberrechts an die Anforderungen der Informationsgesellschaft steht für die rot-grüne Koalition auch nach den Bundestagswahlen ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Die neue Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte am 29.10.2002 im Bundestag, die Urheberrechtsreform sei für die Bundesregierung nach wie vor "ganz wichtig". Das Urheberrecht müsse auch in der Informationsgesellschaft die Vielfalt der Kultur und einen fairen Umgang zwischen Urhebern und Verwertern gewährleisten, meinte die Nachfolgerin der aus dem Kabinett ausgeschiedenen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin in der Aussprache über die Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (beide SPD). Urheber und ausübende Künstler dürften auch im Zeitalter des Internets "nicht dem Raubrittertum ausgeliefert werden". Zypries Äußerungen sind als Signal an Urheber und Verwerter zu verstehen. Deren Verbände hatten von der Bundesregierung schon kurz nach den Bundestagswahlen übereinstimmend den Einsatz für eine schnelle Änderung des Urheberrechts gefordert.
Bis Ende 2002 muss die EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Ziel der Richtlinie ist es, die EU-Urheberrechtsgesetzgebung an neue technische Entwicklungen anzupassen und internationale Verpflichtungen zu erfüllen, die die Europäische Union (EU) 1996 mit Annahme des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger eingegangen ist. Kernbestandteile der Richtlinie sind die Einführung eines neuen Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung, die Harmonisierung der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts in den EU-Mitgliedsstaaten und die Schaffung eines umfassenden Rechtsschutzes von technischen Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte. Einen ersten Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie hat die Bundesregierung bereits im März 2002 vorgelegt. Er wurde Ende Juli 2002 nach geringfügigen Änderungen als Regierungsentwurf über den Bundesrat ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Länderkammer hat Ende September 2002 allerdings erhebliche Vorbehalte gegen die Vorschläge der Bundesregierung vorgebracht und ein gründliche Überarbeitung gefordert.
Dokumente:
- Pressemitteilung des BMJ v. 29.10.2002
- Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie v. 31.7.2002, BR-Drs. 684/02
- EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrechtsrichtlinie) v. 22.5.2001, 2001/29/EG, konsolidierte Fassung
Institutionen:
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