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23.10.2002; 18:20 Uhr
CDU für schrittweises Werbeverbot für ARD und ZDF
Erst im Hörfunk, dann auch im Fernsehen - Bei Rundfunkgebühren nur Teuerungsausgleich

Die CDU hat sich die schrittweise Einführung eines Werbeverbots für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgesprochen. Zunächst solle nur die Werbung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk entfallen, meinte der medienpolitische Sprecher der Partei, Guenther Oettinger, am 23.10.2002 gegenüber der Tageszeitung Die Welt. Anschließend könne auch über ein Werbeverbot für das öffentlich-rechtliche Fernsehen nachgedacht werden. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg begründete seinen Vorschlag mit den "echten und anhaltenden" Schwierigkeiten der Medienwirtschaft. Selbst private Hörfunkmacher, die früher schwarze Zahlen geschrieben hätten, kämpften ums Überleben. Die Werbeeinnahmen seien um die Hälfte zurückgegangen. Oettinger räumte ein, dass ein Werbeverbot für ARD und ZDF nur mit Hilfe der SPD-regierten Bundesländer eingeführt werden könne. Er zeigte sich aber zuversichtlich, dass die Frage "verhandelbar" sei. Eine Erhöhung der Rundfunkgebühren über einen Teuerungsausgleich hinaus lehnte der Landtagsabgeordnete strikt ab. Ihm sei es "sehr ernst" mit einer Begrenzung, warnte Oettinger, die Gebühren müssten "sozialverträglich" bleiben. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssten Strukturwandel und Personalabbau fortsetzen.

Auf Kritik stießen die Vorschläge Oettingers beim Deutschen Journalisten-Verband. Die Vorstellungen Oettingers seien "nicht akzeptabel", erklärte der DJV-Vorsitzende Rolf Lauterbach. Ein Werbeverbot für ARD und ZDF und eine Begrenzung des Gebührenanstiegs auf einen Teuerungsausgleich würde den Bestand der kleinen ARD-Anstalten in Bremen und im Saarland gefährden und die Verschmelzung der Landesrundfunkanstalten in Berlin und Brandenburg in Frage stellen, kritisierte Lauterbach. Die Einnahmen von ARD und ZDF aus der Werbung seien "existentieller Bestandteil ihres Budgets" und müssten, wenn sie wegfielen, durch höhere Gebühren ausgeglichen werden. Eine angemessene Finanzierung sei auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine "Grundbedingung für das duale Rundfunksystem", warnte der DJV, der auch die von Oettinger geforderten weiteren Stellenkürzungen bei ARD und ZDF zurückwies. Die Ministerpräsidenten dürften den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht "kaputt sparen", meinte der Verbandsvorsitzende Lauterbach.

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hatte Ende September 2002 gewarnt, wenn ARD und ZDF weiter auf dem Markt für Rundfunkwerbung "wilderten", drohe dem dualen Rundfunksystem angesichts drastisch gesunkener Werbeerlöse der Privatsender eine "tiefgreifende Strukturkrise". Für die privaten Rundfunkunternehmen seien schon jetzt erhebliche Wettbewerbsnachteile beim Erwerb von Senderechten und bei der Vergabe von Produktionsaufträgen absehbar. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wiesen die Forderungen umgehend zurück. ZDF-Intendant Markus Schächter erklärte Mitte Oktober 2002, ein Werbeverbot für ARD und ZDF sei "schädlich für das duale Rundfunksystem". ARD und ZDF machten ein "hochwertiges Fernsehen für alle Zuschauer, nicht nur für die Zielgruppen der Werbewirtschaft". Dieser Auftrag bedürfe einer "aufgabengerechten und soliden Finanzierung". Der Gesetzgeber habe sich deshalb bewusst für eine Mischfinanzierung entschieden, die auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt worden sei. Es könne nicht angehen, dass die Privatsender immer dann, wenn sie in eine Krise gerieten, die Schuld dafür anderen gäben, meinte Schächter.

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