US-Gesetzentwurf zur Sabotage von Internettauschbörsen wird überarbeitet
Der Gesetzentwurf des demokratischen Abgeordneten Howard Berman, der der Verwertungswirtschaft die Sabotage von Internettauschbörsen erlauben will, wird überarbeitet. Berman plane, seinen Entwurf "wesentlich zu überarbeiten", um "vernünftigen Bedenken" Rechnung zu tragen, kündigte ein Mitarbeiter des Abgeordneten, Alec French, am 23.10.2002 auf einer Veranstaltung in Washington an. Berman werde seine Vorschläge voraussichtlich im Januar 2003 nach dem Zusammentreten des in Teilen neu gewählten US-Kongresses nochmals in das Gesetzgebungsverfahren einbringen, teilte French mit. Bis dahin seien Vorschläge "willkommen", die die bekannt gewordenen Probleme im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf lösten, soweit sie dessen grundsätzlichen Ansatz unterstützen. Die Kritik, die gegen Bermans Pläne lautgeworden sei, ändere nichts daran, dass die sogenannten "Peer-to-Peer"-Netzwerke wie das der umstrittenen Tauschbörse Kazaa "hauptsächlich für die unerlaubte Verbreitung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke" verwendet würden. Der Diebstahl urheberrechtlich geschützten Materials sei nach wie die vorherrschende Art der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken, betonte French.
Berman und eine Reihe weiterer Mitglieder des US-Repräsentantenhauses hatten ihren Entwurf eines Peer to Peer Piracy Prevention Act Ende Juli 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach dem Gesetzesvorschlag soll die Verwertungsindustrie die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials über Tauschbörsen gezielt durch technische Maßnahmen unterbinden dürfen, ohne eine Strafverfolgung oder Schadensersatzklagen befürchten zu müssen. Wer vom Vorgehen beeinträchtigt wird, ohne tatsächlich an Urheberrechtsverletzungen beteiligt gewesen zu sein, soll dadurch entstehende Schäden nur dann ersetzt bekommen, wenn sie einen Betrag von 250 US-Dollar übersteigen. Das Zerstören von Dateien erlaubt der Gesetzentwurf genauso wenig wie die gezielte Verbreitung von Computerviren über Tauschnetzwerke. Die Sabotageakte sollen nach dem Entwurf ohne Vorwarnung zulässig sein, müssen aber vorab dem US-Justizministerium mitgeteilt werden. Berman und seine Unterstützer wollen nach eigener Darstellung den Rechteinhabern nur die Selbsthilfe ermöglichen, die in anderen Bereichen selbstverständlich sei. Satellitenfirmen setzten regelmäßig technische Maßnahmen ein, um einen Diebstahl ihrer Signale zu verhindern. Auch Softwarehersteller nutzten seit langem Techniken, die ihre Programme unbrauchbar machten, wenn Lizenzbedingungen verletzt würden. Die US-Verwertungsindustrie hatte den Gesetzentwurf bei Bekanntwerden ausdrücklich begrüßt, Kritik gab es dagegen von US-Bürgerrechtlern und Verbraucherschutzverbänden.
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