Einigung über Reform der Rundfunkgebühren anscheinend gescheitert
Den Ministerpräsidenten der Länder ist es nach Äußerungen des mecklenburg-vorpommerschen Ministerpräsidenten Harald Ringstorff (SPD) anscheinend nicht gelungen, sich über eine Reform der Rundfunkgebühren zu verständigen. Ringstorff teilte am 25.10.2002 nach Abschluss der diesjährigen Ministerpräsidentenkonferenz in Hamburg mit, die Länderchefs hätten die Rundfunkkommission der Länder beauftragt, die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten der Einführung einer haushalts- bzw. betriebsbezogenen Rundfunkgebühr zu prüfen. Der Entwurf für eine Neuregelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RfGebStV) soll nach Ringstorff bis Herbst 2003 vorliegen. In Kraft treten solle die Reform frühestens mit Beginn des neuen Gebührenbemessungszeitraums zum 1.1.2005. Die Äußerungen Ringstorffs scheinen Befürchtungen zu bestätigen, die bereits im September 2002 laut geworden waren. Damals hieß es aus der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei, die von den Bundesländern seit langem geplante Reform der Rundfunkgebühren steht möglicherweise "auf der Kippe". Es sei nicht auszuschließen, dass die bereits 2001 vereinbarten Reformpläne wegen ungeklärter Bedenken mit Blick auf drohende Einnahmeausfälle und datenschutzrechtliche Probleme "sang- und klanglos" unter den Tisch fallen könnten.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich Ende Oktober 2001 grundsätzlich darauf verständigt, ab 2005 Rundfunkgebühren nicht wie bisher auf jedes Empfangsgerät, sondern einmal pro Haushalt oder Betrieb zu erheben, falls sich dort ein Rundfunkempfänger befindet. Gebührenpflichtig sollen nach der Vereinbarung erstmals auch internetfähige Computer werden, die bisher von der Gebührenpflicht befreit sind. Die Länder wollen dadurch dem Umstand Rechnung tragen, dass Radio- und Fernsehprogramme inzwischen über das Internet auch am heimischen PC empfangen werden können. Aus dem gleichen Grund wird auch darüber nachgedacht, Gebühren auch auf die grundsätzlich internetfähigen UMTS-Geräte zu erheben. Unklar ist, wie sich das Gebührenaufkommen durch die Neuregelung ändern wird. ARD und ZDF haben mehrmals gewarnt, bei Einführung einer haushaltsbezogenen Rundfunkgebühr seien Mindereinnahmen bis zu 490 Millionen Euro zu befürchten. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) befürchtet außerdem politischen Widerstand, wenn Einwohnermeldeämter, Wirtschaftskammern und Kraftfahrtbundesamt Haushalte und Betriebe an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von ARD und ZDF melden müssen.
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