SPD kritisiert Urteil zu Jugendschutz bei eBay
Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam (LG) kritisiert, nach der das Internetauktionshaus eBay das Anbieten jugendgefährdender Filme und Computerspiele durch seine Nutzer nicht in jedem Fall verhindern muss. Das Urteil sei aus Sicht des Jugendschutzes "untragbar", erklärte die Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, in einer Pressemitteilung vom 15.10.2002. Internetauktionshäuser aus der Verantwortung für den Jugendschutz zu nehmen, stehe im Gegensatz zu den Bemühungen der rot-grünen Bundesregierung, Kindern und Jugendlichen in den neuen Medien mehr Schutz zu bieten. Humme forderte, eBay solle die Versteigerung indizierter oder beschlagnahmter Videos, Computersoftware oder Musik-CDs durch den Einsatz von Filterprogrammen oder durch Kontrolle durch besondere Mitarbeiter unterbinden. Das eine entsprechende Kontrolle möglich sei, zeige das Beispiel des Internetauktionshauses eHammer. Das Unternehmen habe im Jahr 2000 nach einer Klage und einem entsprechenden Urteil des Landgerichts Bremen Filtersoftware eingerichtet.
Das LG Potsdam hatte am 10.10.2002 entschieden, eBay müsse das Anbieten jugendgefährdender Filme und Computerspiele durch seine Nutzer nicht in jedem Fall verhindern (Az. 51 0 12/02). Die unverzügliche Entfernung entsprechender Angebote, Stichproben und die Aufforderung an Nutzer, jugendgefährdende Auktionen zu melden seien ausreichend. Zu einer laufenden Überwachung des gesamten Angebots sei eBay gesetzlich nicht verpflichtet. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels (IVD), der gegen das Auktionshaus Klage erhoben hatte, blieb damit auch im Hauptsacheverfahren erfolglos. Einen Antrag des Verbandes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte das LG bereits im November 2001 zurückgewiesen (Az. 51 O 113/01). Der stellvertretende Geschäftsführer des IVD, Jörg Weinrich, kritisierte die Entscheidung. Durch das Urteil werde "jeglicher Jugendmedienschutz unterlaufen", meinte Weinrich in einer Pressemitteilung vom 14.10.2002. Der IVD wirft eBay bereits seit dem Juli 2001 die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vor. Das Auktionshaus hält seine Maßnahmen dagegen für ausreichend.
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