Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll genauer gefasst werden
Der Auftrag des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks soll in Zukunft genauer gefasst werden. Das im Rundfunkrecht federführende Bundesland Rheinland-Pfalz schlage dafür Selbstverpflichtungen der Rundfunkanstalten auf Grundlage einer neuen staatsvertraglichen "Grundnorm" vor, meldet der Evangelische Pressedienst Medien (epd Medien) am 21.10.2002. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle "einen umfassenden Überblick über das internationale europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen", zitiert epd Medien aus einem Vorschlag der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei für eine Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV). Das Bundesland greift mit seinem Entwurf einen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder vom Oktober 2001 auf, in dem sich die Länderchefs bereits grundsätzlich für Selbstverpflichtungen auf staatsvertraglicher Grundlage ausgesprochen hatten. ARD, ZDF und das DeutschlandRadio haben nach dem Bericht von epd Medien bereits ihre Zustimmung zu den Vorschlägen signalisiert. Entschieden werden soll über die Frage auf der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten vom 23. bis zum 25.10.2002.
Dokumente:
- Meldung des epd Medien v. 21.10.2002
- Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) i. d. F. des 6. RfÄStV v. 1.7.2002
Institutionen:
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