US-Musikindustrie verzichtet vorübergehend auf Urheberrechtsabgaben von kleineren Internetradios
Nach dem überraschenden Scheitern des Small Webcaster Amendments Act im US-Senat ist die US-Musikindustrie den kleineren Internetradios in letzter Minute zu Hilfe gekommen. Die Recording Industry Association of America (RIAA) teilte am 18.10.2002, sie werde ihren Mitgliedern empfehlen, von den Sendern bis auf weiteres nur eine jährliche Mindestgebühr von 500 US-Dollar (etwa 514 Euro) zu erheben und auf Verspätungsgebühren vorerst zu verzichten. Ohne dieses Einlenken der Rechteinhaber hätten auch kleinere Internetradios mit Wirkung zum 20.10.2002 rückwirkend ab dem Jahr 1998 die Mindestsätze von 0,07 US-Cent (etwa 0,072 Euro-Cent) pro Lied zahlen müssen, die das US-Copyright Office im Juni 2002 festgelegt hatte. Für viele kleinere Sender hätte dies das wirtschaftliche Ende bedeutet. Ein Gesetzentwurf des US-Repräsentantenhauses, nach dem Internetradios mit Einnahmen von bis zu einer Million US-Dollar (etwa 1,02 Million Euro) erheblich niedriger Urheberrechtsabgaben an Musikindustrie und Künstler hätten zahlen sollen, war wenige Tage zuvor unerwartet im US-Senat gescheitert. Nach Aussage eines Senatssprechers hatte der republikanische Senator Jesse Helms überraschend eine Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens durchgesetzt. Grund waren Befürchtungen des 81jährigen Helms, bei dem Gesetzentwurf handele es sich um eine "Hinterzimmerabmachung" ("back room deal") der Musikindustrie. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes im Senat wird aber nach wie vor gerechnet. Der Vorsitzende des Senatsrechtsausschusses, der Demokrat Patrick Leahy, kündigte bereits eine entsprechende Inititative für Mitte November 2002 an, wenn die Kammer zu ihrer nächsten Sitzung zusammen kommt.
Dokumente:
- Small Webcaster Amendments Act of 2002 v. 7.10.2002 (H.R. 5469)
- Entscheidung des U. S. Copyright Office vom 20.6.2002
Institutionen:
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