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22.10.2002; 19:05 Uhr
Eintragung von EU-Geschmacksmustern rückt näher
Kommission verabschiedet Verordnung für Eintragungsverfahren

Die Eintragung der ersten EU-Geschmacksmuster rückt näher. Die Europäische Kommission (Kommission) verabschiedete am 22.10.2002 eine Verordnung, die das Verfahren bei der Eintragung von Geschmacksmustern durch das EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Harmonisierungsamt) in Alicante regelt. Die Eintragung als Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat den Vorteil, dass der Antragsteller durch einen einzigen Antrag Geschmacksmusterschutz in der gesamten Europäischen Union (EU) erhält. Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Frits Bolkestein erklärte anlässlich der Verabschiedung der Verordnung, er sei froh, dass man dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster wieder einen Schritt näher gekommen sei. Bevor das Harmonisierungsamt mit der Eintragung der ersten Geschmacksmuster beginnen kann, müssen allerdings noch die Gebühren für das Eintragungsverfahren festgelegt werden. Die ersten Voranträge können bereits ab Anfang 2003 eingereicht werden. Voraussichtlich ab April 2003 werden die ersten amtlichen Eintragungen erfolgen. Die Möglichkeit, Geschmacksmuster nur für den Bereich eines Mitgliedsstaates eintragen zu lassen, bleibt von den Regelungen zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster unberührt.

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