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15.10.2002; 18:02 Uhr
ZDF weist Forderungen der Privatsender nach Werbeverbot zurück
"Machen hochwertiges Fernsehen nicht nur für Zielgruppen der Werbewirtschaft"

Das ZDF hat Forderungen der Privatsender zurückgewiesen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten sich künftig nur noch aus Rundfunkgebühren und nicht mehr auch aus Werbeeinnahmen finanzieren. Ein Werbeverbot für ARD und ZDF sei "schädlich für das duale Rundfunksystem", erklärte ZDF-Intendant Markus Schächter am 15.10.2002 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). ARD und ZDF machten ein "hochwertiges Fernsehen für alle Zuschauer, nicht nur für die Zielgruppen der Werbewirtschaft". Dieser Auftrag bedürfe einer "aufgabengerechten und soliden Finanzierung". Der Gesetzgeber habe sich deshalb bewusst für eine Mischfinanzierung entschieden, die auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt worden sei. Es könne nicht angehen, dass die Privatsender immer dann, wenn sie in eine Krise gerieten, die Schuld dafür anderen gäben, meinte Schächter. Die Privaten hätten offenbar die USA als Vorbild, wo das öffentlich-rechtliche Fernsehen ein Nischendasein friste und Qualitätsprogramm nur noch im Pay-TV für teures Geld zu bekommen seien.

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hatte Ende September 2002 gewarnt, wenn ARD und ZDF weiter auf dem Markt für Rundfunkwerbung "wilderten", drohe dem dualen Rundfunksystem angesichts drastisch gesunkener Werbeerlöse der Privatsender eine "tiefgreifende Strukturkrise". Für die privaten Rundfunkunternehmen seien schon jetzt erhebliche Wettbewerbsnachteile beim Erwerb von Senderechten und bei der Vergabe von Produktionsaufträgen absehbar. Der VPRT forderte außerdem, der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müsse klar geregelt und ihre Geschäftstätigkeit stärker als bisher offengelegt werden. Für den Fall, dass faire Rahmenbedingungen nicht im Konsens zu erreichen seien, drohte der Verband mit rechtlichen Schritten. Denkbar sei beispielsweise eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission (Kommission), um gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in Gang zu setzen.

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