Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen zu Urheberrecht vermeidet Festlegungen
Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen vermeidet im Bereich des Urheberrechts weitgehend Festlegungen. Nach dem knapp 90 Seiten starken Vertrag, den Spitzenvertreter der beiden Parteien am 16.10.2002 in Berlin unterzeichneten, wollen die Koalitionäre das Urheberrecht "bezogen auf neue Technologien fortentwickeln". Dabei müsse auch in einer digitalen Welt ein "angemessener Ausgleich" zwischen Urhebern und Nutzern sichergestellt werden. Einzelheiten, etwa zum umstrittenen Recht zur Anfertigung von Privatkopien und seinem Verhältnis zu technischen Schutzvorrichtungen, enthält die Koalitionsvereinbarung nicht. SPD und Grüne bekennen sich allerdings ausdrücklich dazu, der Schutz vor Raubkopien stärken zu wollen. Verwertungsgesellschaften sollen nach dem Willen der Koalition in Zukunft die Möglichkeit erhalten, einen Teil der erhobenen "Pauschalabgaben" für die Förderung von Kunst und Kultur einzusetzen. Verbessern will Rot-Grün die Situation kleiner Betriebe im Softwarebereich. Ihre Wettbewerbsstellung müsse "gestärkt" werden, heißt es im Koalitionsvertrag. Dabei soll darauf geachtet werden, dass Open-Source-Produkte nicht benachteiligt werden. Farbe bekennen SPD und Grüne allerdings bei der Frage einer Ausstellungsvergütung für bildende Künstler. Sie soll in der kommenden Legislaturperiode genauso eingeführt werden wie die ein "modernes Künstlergemeinschaftsrecht" unter dem Leitbild "Alte Meister unterstützen junge Künstler".
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