Kritik an Staatsanwaltschaft nach unterlassener Auskunft
Mehrere Presserechtler sehen im Fall der getöteten zwölfjährigen Luise einen Anspruch der Presse auf Auskunft und kritisieren daher die Staatsanwaltschaft für deren Informationssperre.
So argumentiert beispielsweise Martin W. Huff in einem Beitrag für die LTO, dass die unterlassene Informationsarbeit der Staatsanwaltschaften Koblenz und Siegen zum Tathergang rechtswidrig sei, da es weder ein schutzwürdiges privates Interesse gebe, noch die Ermittlungsergebnisse durch eine Mitteilung gefährdet würden. Dementsprechend sei auch ein Anspruch nach § 4 PresseG NRW zu bejahen. Schließlich werde das öffentliche Interesse am Tathergang gemäß Huff auch gerade durch die gesellschaftliche Diskussion um die Altersgrenze von 14 Jahren für die Strafmündigkeit belegt.
Ähnlich äußerte sich laut Frankfurter Rundschau auch der Medienrechtler Tobias Gostomzyk (TU Dortmund), demzufolge die Tat »zu spektakulär« sei, als dass die Staatsanwaltschaft jegliche Informationen zurückhalten dürfe. Zwar sei die Identität der angeblichen Täterinnen zu schützen, was jedoch Gostomzyk zufolge Aussagen über den Tathergang nicht generell verbiete.
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