mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.03.2023; 16:33 Uhr
»GEMA-Gratisticket« ab April in Bayern
Freistaat übernimmt Gebühren für Vereine

Ab April übernimmt der Freistaat Bayern mit dem sog. »GEMA-Gratisticket« die GEMA-Gebühren für bis zu zwei Veranstaltungen mit Musiknutzung pro Jahr bei gemeinnützigen Vereinen. Darüber berichtet u.a. BR24.

Eine entsprechende Vereinbarung hätten das Sozialministerium sowie die GEMA am gestrigen Tag geschlossen. Laut Meldung stellt Bayern hierfür 2,5 Millionen Euro jährlich bereit, welche die Kosten für bis zu 120.000 Veranstaltungen pro Jahr decken sollen. Bedingung für die Inanspruchnahme sei, dass der jeweilige Verein gemeinnützig ist, seinen Sitz in Bayern hat und die Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten, so BR24 weiter. 

Laut Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung der GEMA, soll eine digitale Lösung die Zusammenarbeit der Vereine mit der Verwertungsgesellschaft vereinfachen. Kritiker hatten eingewendet, dass für Vereine weniger die Kosten, als vielmehr die hiermit verbundene Bürokratie eine Belastung darstelle.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7098:

https://www.urheberrecht.org/news/7098/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.