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28.03.2023; 17:19 Uhr
Auskunftsanspruch zu Richtern mit Stasi-Vergangenheit
»Bild«-Journalist vor EGMR mit Teilerfolg

Das Land Brandenburg muss keine Namen von Richtern und Staatsanwälten nennen, die nach der Wiedervereinigung trotz Stasi-Hintergrund in die dortige Justiz wechselten. Es darf jedoch nicht generell die Auskunft bezüglich der Frage verweigern, inwieweit belastende Erkenntnisse gegen Richter und Staatsanwälte vorliegen. Das hat heute der EGMR entschieden, wie LTO berichtet (6091/16).

Geklagt hatte der Bild-Journalist Hans-Wilhelm Saure ursprünglich vor dem VG Potsdam, nachdem ihm das Land entsprechende Informationen auf sein Auskunftsverlangen nicht erteilt hatte. Der EGMR bestätigte nun die Entscheidung mit Blick auf die unterlassene Namensnennung, da hierin kein Verstoß gegen Art. 10 EMRK zu erkennen sei.

Anders verhalte sich dies jedoch dem Gerichtshof zufolge hinsichtlich der Auskunft über etwaige grundsätzliche belastende Erkenntnisse, die den Behörden vorliegen, so die Meldung weiter. Hier könne das Auskunftsverlangen der Presse nicht mit Blick auf entgegenstehende Persönlichkeitsrechte abgelehnt werden. Saure wolle LTO zufolge nun nach 12 Jahren Gerichtsverfahren diese Information vom Land Brandenburg einfordern.

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[IUM/th]

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