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08.10.2002; 18:42 Uhr
Erleichterung bei kleineren US-Internetradios
US-Repräsentantenhaus beschließt Kürzung der Urheberrechtsabgaben

Nach monatelangem Ringen scheint die wirtschaftliche Zukunft kleinerer Internetradios in den USA gesichert. Nach dem vom US-Repräsentantenhaus am 7.10.2002 verabschiedeten Small Webcaster Amendments Act of 2002 werden "web radios" mit einem Gewinn von bis zu einer Million US-Dollar (etwa 1,02 Million Euro) erheblich niedriger Urheberrechtsabgaben an Musikindustrie und Künstler zahlen müssen als ursprünglich vom US-Copyright Office beschlossen. Nach dem Gesetz werden rückwirkend ab 1998 nach Jahren gestaffelte Grundgebühren zwischen 500 und 5000 US-Dollar fällig. Außerdem müssen die Internetradios für den Zeitraum von 1998 bis 2002 sieben Prozent ihres Gewinns, oder, falls dieser höher ist, fünf Prozent ihrer Betriebsausgaben abführen. Am günstigsten kommen nach dem Gesetz gemeinnützige "webcaster" davon. Sie zahlen pro Lied und Hörer nur 0,02 US-Cent. Das ist weniger als die Hälfte des Mindestsatzes von 0,07 US-Cent, den das US-Copyright Office im Juni 2002 festgelegt hatte. Vor allem kleine Internetradios hatten damals beklagt, die Urheberrechtsabgaben würden ihnen die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Webradios und Musikindustrie begrüßten den nun gefundenen Kompromiss übereinstimmend. Mit der Zustimmung des US-Senats wird im Lauf der nächsten Woche gerechnet.

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