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08.10.2002; 19:14 Uhr
Musikindustrie fordert von neuer Kulturbeauftragten Einsatz für schnelle Änderung des Urheberrechts
"Wichtige Voraussetzung für funktionierenden Musikmarkt der Zukunft"

Die deutsche Musikwirtschaft hat von der designierten neuen Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), Christina Weiss (parteilos), Einsatz für eine schnelle Änderung des Urheberrechts gefordert. "Die Phonowirtschaft wünscht Christina Weiss viel Erfolg als künftige Staatsministerin und Beauftragte für Kultur und Medien im Einsatz für die Belange von Künstlern und Kulturwirtschaft", erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft Deutschlands (Bundesverband Phono), am 8.10.2002. "Frau Weiss hat als Hamburger Kultursenatorin auf Initiative der Deutschen Phono-Akademie ein Förderprogramm für Musikclubs auf den Weg gebracht und hat ein offenes Ohr für die Musikwirtschaft. Wir verbinden damit auch die Erwartung, dass sich Christina Weiss nach den bisherigen unnötigen Verzögerungen für eine schnelle Novellierung des Urheberrechtsgesetzes stark macht. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Musikmarkt der Zukunft." Gleichzeitig dankte Gebhardt dem scheidenden Kulturbeauftragten Julian Nida-Rümelin (SPD) für seinen Einsatz für eine angemessene Berücksichtigung deutscher und deutschsprachiger Produktionen im Hörfunk. Diese Diskussion müsse fortgeführt werden, forderte Gebhardt.

Bis Ende 2002 muss die EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Ziel der Richtlinie ist es, die EU-Urheberrechtsgesetzgebung an neue technische Entwicklungen anzupassen und internationale Verpflichtungen zu erfüllen, die die Europäische Union (EU) 1996 mit Annahme des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger eingegangen ist. Kernbestandteile der Richtlinie sind die Einführung eines neuen Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung, die Harmonisierung der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts in den EU-Mitgliedsstaaten und die Schaffung eines umfassenden Rechtsschutzes von technischen Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte. Einen ersten Referentenentwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie hat die scheidende Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bereits im März 2002 vorgelegt. Er wurde Ende Juli 2002 nach geringfügigen Änderungen als Regierungsentwurf über den Bundesrat ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Länderkammer hat Ende September 2002 allerdings erhebliche Vorbehalte gegen die Vorschläge der Bundesregierung vorgebracht und ein gründliche Überarbeitung gefordert.

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