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09.10.2002; 16:48 Uhr
Kommission genehmigt Gemeinschaftsprojekt der europäischen Verwertungsgesellschaften
"One-Stop"-Rechtevergabe für Rundfunk im Internet soll zu mehr Wettbewerb und Transparenz führen

Die Europäische Kommission (Kommission) hofft auf mehr Wettbewerb und Transparenz bei den Verwertungsgesellschaften im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) . Die Behörde genehmigte am 8.10.2002 ein Gemeinschaftsprojekt, in dessen Rahmen Rundfunksender in Zukunft die Musikrechte zur Übertragung ihres Programms im Internet für den gesamten EWR bei einer nationalen Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl erwerben können. Eine nach Ländern getrennte Lizenzierung soll nicht mehr erforderlich sein. Die Freistellung ist die erste Entscheidung der Kommission zu kollektiven Wahrnehmung von Rechten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hoffen, dass die nationalen Verwertungsgesellschaften auf diesem Weg stärkerem Wettbewerb ausgesetzt werden. Die Rundfunksender könnten die Internetrechte dort erwerben, wo sie am günstigsten angeboten würden. Außerdem sollen die Lizenzgebühren durchschaubarer gestaltet werden. Geht es nach dem Willen der Kommission, sollen die Verwertungsgesellschaften im Rahmen des Projekts das Entgelt für die Rechteinhaber ("copyright royalty") und die Kosten für den Verwaltungsaufwand ("administration cost fee") getrennt ausweisen.

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