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30.09.2002; 21:05 Uhr
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in allen Bundesländern unterzeichnet
Weg frei für Verabschiedung in den Landesparlamenten - Inkrafttreten April 2003

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSchStV) ist mittlerweile in allen 16 Bundesländern unterzeichnet worden. Das teilte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) am 30.9.2002 mit. Mit der Unterzeichnung sei nun der Weg frei zur Verabschiedung des Staatsvertrags in den Länderparlamenten. Beck erklärte, mit der Neuregelung des Jugendmedienschutzes sei ein erster Teil der Reform der Medienordnung abgeschlossen, die Kompetenzen bündeln und das Recht sowohl von Rundfunk-, Medien- und Telediensten als auch von "Offline"-Medien harmonisieren wolle. Dem Zusammenwachsen der Medien solle auf diesem Weg auch durch ein fortentwickeltes Medienrecht Rechnung getragen werden. In Kraft treten soll der JMSchStV zum 1.4.2003 zusammen mit dem neuen Bundesjugendschutzgesetz (BJSchG), durch das das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) zusammengelegt werden.

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