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01.10.2002; 15:52 Uhr
Streit der US-Musikindustrie mit Kartellbehörden über Werbebeihilfen beigelegt
Plattenfirmen und Händler zahlen Entschädigung in Millionenhöhe - Kein Schuldeingeständnis

In den USA haben Musikindustrie und Kartellbehörden einen Rechtsstreit um umstrittene Werbebeihilfen durch einen Vergleich beigelegt. Wie am 30.9.2002 bekannt wurde, verpflichten sich die fünf größten Plattenverlage der USA und drei Musikhandelsketten zur Zahlung von Entschädigungen an Verbraucher in Höhe von 67,3 Millionen US-Dollar (etwa 68,1 Millionen Euro). Außerdem sollen Musik-CDs im Wert von weiteren 75,7 Millionen US-Dollar (etwa 76,7 Millionen Euro) an Schulen und gemeinnützige Einrichtungen gespendet werden. Im Gegenzug ziehen 43 US-Bundesstaaten ihren Vorwurf zurück, die Musikindustrie habe durch umstrittene Werbebeihilfen Kartellrecht verletzt und die Preise für Musik-CDs in den USA künstlich hoch gehalten. Ein Schuldeingeständnis ist mit dem Vergleich nicht verbunden. Das laufende Kartellverfahren des US-Justizministerium im Zusammenhang mit den Internetangeboten PressPlay und MusicNet ist von der Einigung nicht betroffen.

Die Behörden in zahlreichen US-Bundesstaaten hatten seit Sommer 2000 gegen die Bertelsmann Music Group (BMG), EMI Music, die Warner Music Group, die Sony Music Group und die Universal Music Group ermittelt. Hintergrund war die Politik des sogenannten "minimum advertised pricing" (MAP), die von den Plattenherstellern zum Teil bereits seit 1995 verfolgt wurde. Danach übernahm die Musikindustrie gemeinsam die Kosten für Werbeanzeigen des Einzelhandels, wenn sich die Händler dazu verpflichteten, Musik-CDs nicht unter einem bestimmten Preis zu verkaufen. Vorausgegangen war ein harter Preiskampf im Einzelhandel, in dessen Verlauf große Supermarktketten den Preis für ein CD-Album von 15 US-Dollar auf etwa 10 US-Dollar gedrückt hatten. Die Plattenfirmen begründeten ihr Vorgehen damit, sie wollten vor allem kleinere Einzelhändler bei Werbekampagnen unterstützen. Die Behörden waren dagegen der Auffassung, dass die umstrittenen Werbebeihilfen im Ergebnis auf unzulässige Preisfestlegungen hinausliefen. Die Musikindustrie hatte sich daraufhin bereits vor zwei Jahren gegenüber der Federal Trade Commission (FTC) verpflichtet, die umstrittene Praxis aufzugeben. Die Unternehmen hatten sich aber bisher geweigert, wegen ihres Verhaltens Entschädigungen zu zahlen.

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