mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.09.2002; 17:52 Uhr
Genießt Schweigen Urheberrechtsschutz?
Rechtsstreit in Großbritannien durch Vergleich beigelegt

Nach dem vorzeitigen Ende eines Rechtsstreits in Großbritannien bleibt die Frage offen, ob Schweigen möglicherweise Urheberrechtsschutz genießt. Der englische Musiker und Produzent Mike Batt einigte sich am 23.9.2002 außergerichtlich mit dem Musikverlag Peters Edition über die Zahlung eines sechsstelligen Betrages an die John-Cage-Stiftung. Batt hatte auf einer von ihm produzierten Musik-CD der Gruppe The Planets ein Stück namens "A One Minute Silence" eingefügt, das aus einminütigem Schweigen besteht, und als Komponisten des Titels "Batt/Cage" angegeben. Letzteres legt die Vermutung nahe, dass das Stück als Hommage an den berühmten modernen Musiker John Cage und dessen 1952 entstandenes Werk "4'33" gedacht war, das ebenfalls nur aus Schweigen besteht. Nachdem eine Verwertungsgesellschaft auf Batts Album aufmerksam geworden war, ging die Peters Edition als Inhaberin der Verwertungsrechte an den Werken des 1992 verstorbenen Cage gegen Batt vor. Der Musikverlag warf dem Produzenten vor, durch sein Stück "A One Minute Silence" und den Hinweis auf Cage Urheberrechte des Künstlers verletzt zu haben. Das Unternehmen verwies darauf, dass auch andere Künstler, die den Titel eingespielt hätten, Lizenzgebühren entrichtet hätten, darunter im Jahr 1993 der US-Musiker Frank Zappa. Batt hatte eine Urheberrechtsverletzung zunächst bestritten.

[IUM/jz]

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