Technische Maßnahmen zum Schutz digitaler Inhalte "katastrophal schlecht"
Die bestehenden technischen Möglichkeiten zum Schutz digitaler Inhalte vor unberechtigter Verwertung sind völlig unzureichend. Zu diesem Schluss kommt eines von zwei Gutachten zur Musik-, Video- und Datenpiraterie, dass der Deutsche Multimediaverband (DMMV) und der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) am 12.9.2002 in Berlin vorstellten. Professor Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden schreibt in seiner Untersuchung, bestehende Kopierschutzverfahren und Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) seien auch mittelfristig "nur rudimentär" geeignet, digitale Inhalte effektiv vor Piraterie zu schützen. Zu ähnlich ernüchternden Ergebnissen kommt auch sein Münchener Kollege Ulrich Sieber, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Medien unter die Lupe nahm. Für einen wirksamen strafrechtlichen Schutz fehlen nach Auffassung des Wissenschaftlers entscheidende Bausteine, bestehende Regelungen würden nur unzureichend umgesetzt. DMMV und VPRT forderten als erste Schlussfolgerung eine sofortige Umsetzung des Übereinkommens über die Bekämpfung von Datennetzkriminalität, der sogenannten "Cybercrime Convention", in deutsches Recht. Außerdem sprachen sie sich für Änderungen am vorliegenden Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie aus. So müsse das sogenannte "Recht zur Privatkopie" auf die Nutzung rechtmäßiger Vorlagen beschränkt werden. Zusätzlich sollten durch angemessene Auskunfts- und pauschalisierte Schadensersatzansprüche die Möglichkeiten des zivilrechtlichen Vorgehens gegen Raubkopierer verbessert werden. Außerdem setzten sich die beiden Verbände dafür ein, in Zukunft auch die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zu privaten Zwecken unter Strafe zu stellen.
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