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14.03.2023; 16:26 Uhr
»Ebay« unterfällt nicht Buchpreisbindungsgesetz
OLG Frankfurt sieht keinen Verstoß durch Rabattaktion

Das Online-Auktionshaus ebay unterfällt nicht dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) und durfte daher eine Rabattaktion auf Bücher anbieten. Das hat das OLG Frankfurt entschieden und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (11 U 20/22).

Der klagende Börsenverein des Deutschen Buchhandels sah in einer Aktion von ebay, wonach Kunden im Adventsgeschäft für Artikel wie Bücher nur 90 % zahlen mussten, einen Verstoß gegen das BuchPrG. Die restlichen 10 % des Kaufpreises entrichtete die Plattform selbst an die Buchhändler. Das OLG sah nun aber unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Unterlassungsanspruch des Börsenvereins. Ebay unterfalle nicht dem BuchPrG, da es keine Bücher an Endabnehmer verkaufe. Die teilnehmenden Buchhändler hätten wiederum den vollen gebundenen Ladenpreis erhalten.

In einer Stellungnahme zeigte sich der Börsenverein enttäuscht über die Entscheidung. Er möchte hiergegen eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und fordert vom Gesetzgeber eine gesetzliche Klarstellung.

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[IUM/th]

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