Kürzere Erstlizenzzeiten bei öffentlich geförderten Filmkoproduktionen
Die Rechte an öffentlich geförderten Film-Koproduktionen sollen in Zukunft schon nach fünf und nicht erst nach sieben Jahren von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an die Filmproduzenten zurückfallen. ARD und ZDF teilten am 4.9.2002 mit, man habe sich mit der Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten auf entsprechende neue Rahmenbedingungen für geförderte Kinoproduktionen geeinigt. Nicht durchsetzen konnten die Filmproduzenten die Forderung, die zulässige Erstlizenzzeit auf drei Jahre u begrenzen. Der Geschäftsführer der ARD-Filmhandelstochter Degeto, Jörn Klamroth, erklärte, mit der Einigung leisteten ARD und ZDF "einen weiteren Beitrag zur Stärkung der unabhängigen Produzenten". Nach Auffassung des stellvertretenden ZDF-Programmdirektors Hans Janke zeigt die Einigung, dass Sender und Spielfilmverbände "in Eigenregie zu vernünftigen Vertragsbedingungen kommen können". Weiter gehenden staatlichen Regulierungsmaßnahmen beispielsweise im Rahmen einer Novellierung des Filmfördergesetzes erteilte Janke eine Absage.
Die deutschen Filmproduzenten fordern bereits seit längerem eine Neuregelung der Nutzungsrechte an Fernsehproduktionen. Ein schnellerer Rückfall der Verwertungsrechte war dabei von Anfang an eine der Hauptforderungen. Die Unternehmen argumentieren, ein schnellerer Rechterückfall ermögliche eine effektivere Verwertung. Das bringe nicht nur zusätzliche Erlöse, sondern stärke auch die Eigenkapitaldecke der Filmproduzenten. Ein entsprechender Bedarf nach Inhalten sei durch das Wachstum des Internets und der allmählichen Digitalisierung des Rundfunks auch in Deutschland vorhanden. An der bisherigen Praxis kritisieren die Produzenten, dass Fernsehfilme in Deutschland nach üblicherweise drei Ausstrahlungen für Jahre in den Archiven von Rundfunksendern und Sendeanstalten verschwänden und nicht für eine Verwertung zur Verfügung ständen. Das sei wirtschaftlich unsinnig. Das Wachstum gerade im Digitalbereich komme deutschen Produktionsfirmen so kaum zugute. Im internationalen Vergleich sei das ein erheblicher Wettbewerbsnachteil.
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