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09.09.2002; 19:11 Uhr
Däubler-Gmelin für niedrigere Urheberrechtsabgaben
Falls Kopierschutzverfahren greifen - Gespräch mit der ComputerBild

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) befürwortet eine Absenkung der Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte und Leermedien, falls die Kopierschutzverfahren der Rechteinhaber in Zukunft vermehrt rechtmäßige Vervielfältigungen verhindern. Das ergibt sich aus einem Gespräch Däubler-Gmelins mit der "ComputerBild" vom 9.9.2002 über die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht. Darauf angesprochen, dass die Richtlinie die Zulässigkeit von Kopierschutzverfahren ausdrücklich bestätige und ihre Umgehung untersage, meinte die SPD-Politikerin, die Geräteabgabe solle nur den tatsächlich bestehenden Möglichkeiten zu Anfertigung von Kopien Rechnung tragen. Falls Kopierschutzverfahren Vervielfältigungen zunehmend vereiteln würden, müsse man dem Rechnung tragen. Däubler-Gmelin in dem Gespräch wörtlich: "Wenn das Kopieren zunehmend verhindert wird, müssen diese Abgaben entsprechend sinken."

Die Pläne der Bundesjustizministerin stehen in denkbar großem Gegensatz zu den Forderungen von Urheberverbänden und Verwertungsgesellschaften. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat sich erst Ende Juni 2002 für eine deutliche Erhöhung der Urheberrechtsabgaben auf Leerkassetten, Videobänder und CD-Rohling ausgesprochen. Die größte deutsche Verwertungsgesellschaft schloss sich damit den entsprechenden Forderungen des Deutschen Musikverleger-Verbands (DMV), des Deutschen Komponistenverbands (DKV) und des Deutsche Textdichter-Verbands (DTV) an. Die Verbände hatten Anfang Juni 2002 in einem offenen Brief an das Bundesjustizministerium verlangt, die seit 15 Jahren unveränderte Urhebervergütungen für Tonträger nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) müssten umgehend von derzeit 6,14 Cent auf mindestens 18 Cent pro Spielstunde angehoben werden. DMV, DKV und DTV warnten in ihrem Schreiben, das kostenlose Herunterladen von Musik aus dem Internet und das private Brennen von Musik-CDs verursache inzwischen "drastische Umsatzeinbrüche" im Tonträgergeschäft.

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) erlaubt Vervielfältigungen unter anderem von Bild- und Tonträgern zu privaten oder sonstigen eigenen Zwecken in weitem Umfang, verpflichtet die Hersteller beispielsweise von Leerkassetten, Videobändern, Fotokopierern und Videorekordern aber zur Zahlung von sogenannten Urheberrechtsabgaben. Diese Gebühren werden über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die VG Wort und die VG Bild-Kunst eingezogen und an die jeweils betroffenen Urheber nach einem genau festgelegten Verteilungsplan ausgeschüttet. Bei Tonträgern wie beispielsweise Leerkassetten werden dabei für jede Stunde Spieldauer gute sechs Cent fällig, bei Bildtonträgern wie Videokassetten knappe neun Cent. Die Vergütungssätze wurden das letzte Mal im Jahr 1985 erhöht. Seitdem hat die Bundesregierung zwar einen Bericht zur Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütungen vorlegt, die Sätze aber nicht mehr wesentlich geändert. Auch in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion im Juli 2002 hielt sich die Regierung bedeckt. Die Fortschreibung der Urheberrechtsabgaben solle Gegenstand eines weiteren Gesetzentwurfs werden, der mit allen Beteiligten vorab "intensiv und ohne Zeitdruck" erörtert werden solle, heißt es in dem Papier.

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