Autohersteller muss Fußball-Weltmeistern von 1954 Schadensersatz zahlen
Der Autohersteller Daewoo muss fünf Mitgliedern der deutschen Fußball-Nationalmannschaft von 1954 wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Schadensersatz von insgesamt 75.000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht München I (LG) durch Urteil vom 27.8.2002 (Az. 21 O 4059/02). Im Fall hatte Daewoo Ende 2001 in einer Werbekampagne ein Foto verwendet, auf dem Spieler der Nationalmannschaft nach dem Sieg im Endspiel 1954 in Bern abgebildet waren. Erkennbar waren unter anderem die Spieler Horst Eckel, Helmut Rahn, und Ottmar und Fritz Walter dargestellt. Untertitelt war das Bild mit den Worten "Es lohnt sich zu kämpfen! DAEWOO". Die Anzeige wurde ganzseitig in Farbe unter anderem in "Auto BILD", "BILD am Sonntag" und dem "Stern" veröffentlicht. Eine Zustimmung der abgebildeten Spieler holte Daewoo dafür allerdings nicht ein. Vor Gericht berief sich der Autohersteller darauf, bei dem Foto handele es sich nicht um eine Darstellung der abgebildeten Fußballer, sondern um eine Wiedergabe eines zeitgeschichtlichen Ereignisses. Abgesehen davon seien die Spieler mit Ausnahme von Fritz Walter einer breiteren Öffentlichkeit nicht mehr namentlich bekannt. Die 21. Zivilkammer des LG folgte dem in ihrem Urteil nicht. Neben Fritz Walter seien auch die anderen abgebildeten Spieler nach wie vor bekannt und beliebt. Der "Werbewert" sowohl der Mannschaft als auch der einzelnen Spieler sei hoch anzusetzen. Das ergebe sich daraus, dass der Sieg der Fußball-Weltmeisterschaft 1954 eine weit über das sportliche hinausgehende Bedeutung gehabt habe. Da das Foto zu Werbezwecken verwendet worden sei, könne sich Daewoo auch nicht auf den zeitgeschichtlichen Charakter der Abbildung berufen, meinten die Richter.
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