US-Abgeordneter verteidigt geplantes Selbsthilferecht für Musikindustrie
Der US-Abgeordnete Howard Berman hat seine Vorschläge verteidigt, Rechteinhabern in engen Grenzen die Sabotage rechtswidriger Tauschbörsen im Internet zu erlauben. Ein entsprechendes Selbsthilferecht sei immer noch weniger einschneidend, als die Hersteller von Wiedergabegeräten gesetzlich zum Einbau von Kopierschutzvorrichtungen zu verpflichten, meinte der Demokrat am 24.9.2002 gegenüber dem Nachrichtendienst Wired News. Gleichzeitig verwahrte sich der Abgeordnete gegen Vorwürfe, er wolle den Rechteinhabern "schmutzige Tricks" erlauben. Wenn etwas diesen Vorwurf verdiene, dann das Herunterladen von etwas, was "einem nicht gehöre, was man nicht gekauft und auch nicht gemietet" habe. Die Tauschbörsen ermöglichten eine Verbreitung geschützter Inhalte, die beim besten Willen nicht als "angemessene Nutzung" ("fair use") betrachtet werden könne, meinte Berman. Es könne keinen Zweifel daran geben, dass die Tauschplattformen hauptsächlich für millionen-, wenn nicht sogar milliardenfache Urheberrechtsverletzungen benutzt würden.
Berman und eine Reihe weiterer Mitglieder des US-Repräsentantenhauses hatten ihren Entwurf eines Peer to Peer Piracy Prevention Act Ende Juli 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach dem Gesetzesvorschlag soll die Verwertungsindustrie die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials über Tauschbörsen gezielt durch technische Maßnahmen unterbinden dürfen, ohne eine Strafverfolgung oder Schadensersatzklagen befürchten zu müssen. Wer vom Vorgehen beeinträchtigt wird, ohne tatsächlich an Urheberrechtsverletzungen beteiligt gewesen zu sein, soll dadurch entstehende Schäden nur dann ersetzt bekommen, wenn sie einen Betrag von 250 US-Dollar übersteigen. Das Zerstören von Dateien erlaubt der Gesetzentwurf genauso wenig wie die gezielte Verbreitung von Computerviren über Tauschnetzwerke. Die Sabotageakte sollen nach dem Entwurf ohne Vorwarnung zulässig sein, müssen aber vorab dem US-Justizministerium mitgeteilt werden. Berman und seine Unterstützer wollen nach eigener Darstellung den Rechteinhabern nur die Selbsthilfe ermöglichen, die in anderen Bereichen selbstverständlich sei.
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